Dienstleistungen für KMU, Handel und Gewrbe

Hygienekonzept ist Pflicht


Ein Gastronomie-Betrieb, eine Lebensmittelproduktion, eine Bar, oder eine Snack-Bar, und auch ein einfacher Imbissstand braucht von Gesetz her ein Konzept in welchem der Umgang mit den Lebensmitteln beschrieben wird und wie gereinigt wird.





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Umsetzung der Hygienevorschriften


Jeder Betrieb muss beim kantonalen Lebens­mittel­inspektorat nachweisen, dass der Betrieb über ein Verfahren verfügt, das auf dem HACCP-Konzept beruht und dass die GVG-Leitlinien berücksichtigt worden sind. Die verantwortliche Person des Betriebes muss schliesslich beim kantonalen Lebens­mittel­inspektorat ein Hygiene­konzept vorweisen können.




Massgeschneidertauf den Betrieb


Das Hygienekonzept sollte auf den jeweiligen Betrieb zugeschnitten sein. Auf Google eine Suchanfrage starten und ein fertiges Konzept herunterladen, wird also den Anforderungen nicht genügen. Daher sieht sich jeder Betriebsleiter früher oder später mit der Aufgabe konfrontiert, ein spezifisches Hygienekonzept für den eigenen Betrieb zu erstellen.

Wir helfen Ihnen dabei:
  • Hilfsmittel und Checklisten
  • Protokolle
  • Reinigungspläne mit System
  • Temperaturkontrollen 
  • Tips und Optimierungen für die Beschaffung und Lagerung von Lebensmitteln
  • Hygienemassnahmen in Küche und Service
  • Dokumentation der Haltbarkeit mit Etiketten, Barcode, etc.
  • Spender und Verbrauchsmaterialien für die Hygiene, wie Seife, Handtücker, Wischtücher, Schnelldesinfektion, etc.
  • Abfallmanagement; Eimer, Tonnen, Säcke


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